Architektur mit Weitblick und Verantwortung
Zu Beginn jedes Projekts steht bei uns die persönliche Beratung. Wir hören genau hin, analysieren die benötigten Anforderungen und entwickeln individuelle Konzepte für Ihr Vorhaben. Unser Fokus liegt dabei auf hochwertiger Architekturplanung und der ganzheitlichen Betreuung von Bauvorhaben und das vom ersten Konzept bis zur Übergabe. Als staatlich befugtes und beeidetes Ziviltechnikerbüro sind wir Mitglied der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Mithilfe von Bebauungsstudien und fundierten Machbarkeitsanalysen schaffen wir die Basis für gut durchdachte Entscheidungen. Bereits in dieser frühen Phase liefern wir verlässliche Kostenschätzungen und sorgen so für Planungssicherheit. Auch in der Umsetzung lassen wir unsere Bauherrinnen und Bauherren nicht allein. Wir übernehmen die örtliche Bauaufsicht, koordinieren die ausführenden Firmen, überwachen die Bauqualität und achten auf die Einhaltung aller technischen und rechtlichen Vorgaben.
Unsere Leistungen im Überblick:
Wirtschaftlich denken, gestalterisch handeln
Wie berechnet sich unser Honorar?
Leistungsmodelle Architekturplanung
Grundsätzlich wird das Honorar mit dem Architekten frei vereinbart. Um unsere Leistungen zu kalkulieren und transparent darzustellen, stehen uns unterschiedliche Vergütungsmodelle zur Verfügung, die zum Teil auch im Internet abgerufen werden können. Hier findet man u.a. noch die HOA 2002 (Honorordnung für Architekten) oder die HIA 2010 (Honorar Information Architektur) die vereinzelt von Planern oder Auftraggebern noch herangezogen werden und nach wie vor als Grundlage zur einfachen Honorarkalkulation vereinbart werden können.
Seit 2014 empfiehld die Kammer der ZiviltechnikerInnen, die Leistungs- und Vergütungsmodelle 2014 (LM.VM) als Grundlage für die Honorarberechnung heranzuziehen. In den LM.VM werden die Leistungen und Aufgabengebiete der Ziviltechniker dargestellt, wie Projektentwicklung, Projektsteuerung, Architekturplanung, Fachplanungen, Ingenieurplanung, Flächenplanung.
Im Bereich Architektur werden vorwiegend die Leistungsmodelle Objektplanung- Architektur herangezogen. 2023 ist eine neue Version erschienen, die nicht mehr zwischen Objektplanung für öffentliche Auftraggeber (LM.VM)OA und Planungen von Konsumentenprojekten bis ca. 1 Mio. € (LM.VM)AK unterscheidet. Diese trägt die Bezeichnung Leistungsmodell Objektplanung- Architektur 2023 (LM.VM.OA).
In den Leistungsmodellen werden die einzelnen Arbeitsschritte eines Planungsprozesses abgebildet. Sie bilden die Basis für eine übersichtlich geordnete Projektabwicklung bei der die Verteilung der Aufgabenbereiche im Rahmen einer Beauftragung geregelt werden.
Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Architektenhonorars werden entsprechend der LM.VM folgende Einflussgrößen zugrundegelegt:
- Baukosten
Die Baukosten dienen als Bezugs- bzw. Bemessungsgrundlage und beinhalten die Kosten für die Errichtung des Bauwerks lt. ÖNorm B 1801, inkl. Aufschließung (u.a. Baustelleneinrichtung, Strom- u. Wasserhausanschluss etc.), Rohbau, Technik (u.a. Elektro- und Haustechnik), Ausbau (u.a. Innenausbau, Fenster, Türen etc.), Einrichtung und Außenanlagen. Grundsätzlich enthält die Honorarbemessungsgrundlage nur die Leistungen und Baukostengrundlagen, die man vereinbart und die auch erbracht werden sollen. Soll zum Beispiel auch die Küche, die Gartenhütte oder die Zufahrt mitgeplant werden, so sind diese Teilleistungen der Einrichtung und Außenanlagen auch mit zu berücksichtigen.
Die Grundstückskosten, Honorare, Nebenkosten etc. werden nicht berücksichtigt. Da man zum Zeitpunkt der Angebotslegung noch ganz am Anfang des Planungsprozesses steht, muss man Reserven einrechnen bzw. von einer Toleranz von +/- 20 % des Kostenrahmens ausgehen. Die Baukosten werden netto in Euro exklusive Umsatzsteuer gerechnet und werden im Angebot angegeben.
Kostengliederung nach ÖNorm B1801
- Umfang der Leistungen
Die Planungsleistung ist in acht Teilleistungen, den Leistungsphasen (LPH) unterteilt und diese werden mit festgelegten Prozentanteilen auf Basis der ermittelten Baukosten und des kalkulierten Büro- bzw. Stundenaufwands gewichtet. Im Leistungsmodell Architektur-Konsumentenprojekt (LM.AK) für Bauprojekte bis zu 1 Mio. € Baukosten und von privaten Auftraggebern sind die Leistungsabschnitte bewertet mit:
- LPH 1 Grundlagenanalyse 2% der der kompletten Planungsleistung
- LPH 2 Vorentwurfsplanung 9%,
- LPH 3 Entwurfsplanung 15%,
- LPH 4 Einreichplanung 4%,
- LPH 5 Ausführungsplanung 25%,
- LPH 6 Angebotseinholung 4% und Mitwirkung an der Vergabe 2% ,
- LPH 7 Begleitung der Bauausführung 4%,
- LPH 8 Örtliche Bauaufsicht und Dokumentation 35%.
Es können auch optionale Leistungen, u.a. Objektbetreuung, Kostenschätzung und Kostenberechnung, Erstellung von Ausschreibungen etc. vereinbart werden.
- Bewertungspunkte bzw. Anforderungsmerkmale
Zusätzlich wird für die Anpassung an die konkrete Planungsaufgabe eine Bewertung mit einem Punktesystem vorgenommen, das den Umfang der Leistungserbringung näher beschreibt und in die Honorarberechnung aufgenommen wird. Durch die Bewertung über ein Punktesystem entsteht eine Bandbreite im Umfang der Leistungserbringung, die mit dem Auftraggeber im Zuge einer Beauftragung vereinbart wird.
- Leistungen, die den vereinbarten Auftragsrahmen überschreiten
Änderungen, Überarbeitungen, zusätzliche Varianten und sonstige Zusatzleistungen sind in der Honorarberechnung nicht enthalten und werden individuell nach einem zuvor vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Kleinvolumige Bauvorhaben unter 100.000 € Baukosten werden auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden und dem vereinbarten Stundensatz abgegolten.
Zusammenfassend – was kostet nun die Architekturleistung?
Das Honorar für die Leistungsabschnitte Grundlagenanalyse, Vorentwurfs- und Entwurfsplanung und Einreichplanung umfasst gem. LM.VM.AK die LPH1-4, somit 30% des gesamt möglichen Leistungsumfanges und bei Berücksichtigung einer angenommenen Bandbreite zwischen 20 und 40 Bewertungspunkten für ein Bauvorhaben von ca. 400.000 € Baukosten zwischen 2,43% und 3,15% der Baukosten nach ÖNORM B1801.
Für weitere Informationen oder nähere Ausführungen zur Berechnung unseres Honorares freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.